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Grundbuchrecht

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Ausnahmen

Rechtsgebiet:
Grundbuchrecht
Stichworte:
Grundbuchrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Eine konsequente Anwendung würde der Rechtsverkehr zu stark einschränken, weshalb der Grundsatz der Typengebundenheit und Typenfixierung durch das Gesetz selbst oder durch richterliche Rechtsfortbildung in verschiedener Hinsicht durchbrochen wird:

Lockerung des Grundsatzes der Typengebundenheit

  • Vormerkung persönlicher Rechte im Grundbuch
    • Vorkaufsrecht
    • Kaufsrecht
    • Rückkaufsrecht
    • Vormerkung Nachrückungsrecht eines Grundpfandgläubigers
    • Vormerkung Mietvertrag
    • Vormerkung Pachtvertrag
  • Hypothekarobligation auf den Inhaber

Lockerung des Grundsatzes der Typenfixierung

Allgemein

  • Anwendung einer Ausgestaltungsfreiheit

bei Grunddienstbarkeiten

bei der Nutzniessung

beim Baurecht

bei anderen Dienstbarkeiten

bei Grundlasten

bei Grundpfandrechten

Literatur

  • REY HEINZ, Die Grundlagen des Sachenrechts und das Eigentum, Grundriss des schweizerischen Sachenrechts, Band I, Bern 1991, Rz 321 ff.

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