Einleitung
Das Sachenrecht legt für den Rechtsverkehr eine geschlossene Anzahl (numerus clausus) begründbarer Rechte an Immobilien fest und bestimmt deren Inhalt weitgehend zwingend.
Die Grundsätze der Typengebundenheit und Typenfixierung sowie der Wirkungen sollen nachfolgend dargestellt werden:
Literatur
- MEIER-HAYOZ ARTHUR, Berner Kommentar zum ZGB, Syst. Teil N 77 ff.