Begriff
- Spezialitätsprinzip = Grundsatz, wonach Sachenrechte, insbesondere Immobiliarsachenrechte, nur an individualisierten, einzelnen Gegenständen entstehen können
Bedeutung
- Durchgängig wichtig, v.a. für jene Fälle, wo mehrere Gegenstände übertragen werden sollen
- Wichtig v.a. wegen der für jede einzelne Sache einzuhaltende Tradition (Sachen: Besitzesübergabe; Rechte: Zession)