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Grundbuchrecht

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Subjektive Voraussetzungen

Rechtsgebiet:
Grundbuchrecht
Stichworte:
Grundbuchrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Als subjektive Voraussetzungen für den öffentlichen Glauben gelten:

Gutgläubige Person

  • Unrichtiger Grundbucheintrag
    • Nur der gutgläubige Dritte kann sich auf den unrichtigen Grundbucheintrag stützen (vgl. ZGB 973)
  • Kein Gutglaubensschutz bei ungültigem Kausalgeschäft
    • Vorbehalten bleibt aber die Ersitzung (vgl. ZGB 661; siehe auch Box)

Anforderungen an den guten Glauben

  • Fehlendes Unrechtsbewusstsein trotz Rechtsmangels
    • Unrichtigkeit des Grundbucheintrags durfte dem Erwerber weder bekannt sein, noch bei Anwendung der nötigen Aufmerksamkeit bekannt sein müssen
      • Vorbehalten bleibt der offenbare Rechtsmissbrauch (vgl. ZGB 2 Abs. 2)
  • Verlässlichkeit des Grundbuches
    • Jedermann darf sich darauf verlassen, dass die Grundbucheinträge richtig sind
  • Zeitpunkt
    • Der gute Glaube muss bei Abgabe der Grundbuchanmeldung vorhanden sein
    • Die nachträgliche Kenntnis der Unrichtigkeit des Grundbuches schadet nicht und hindert den gutgläubigen Erwerb nicht

Literatur

  • MEIER-HAYOZ ARTHUR, Berner Kommentar zum ZGB, Syst. Teil N 88 ff.

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