Die negative Publizitätswirkung betrifft die Kenntnis der Grundbucheinträge:
Begriff
- Negative Publizitätswirkung = Fiktion des Einwendungsausschlusses, dass jemand einen bestimmten Grundbucheintrag nicht gekannt habe
Grundlage
Wirkung
- Unwiderlegbare gesetzliche Vermutung der Kenntnis eines Grundbucheintrags