Die hievor behandelte Richtigkeitsbefugnis im Streit um Rechte an Grundstücken bildet die Basis
für die Legitimationsfrage:
Begriff
- Legitimationswirkung = Legitimation des im Grundbuch Eingetragenen, die sich aus dem Grundbucheintrag ergebenden Ansprüche geltend zu machen
Grundlage
- ZGB 930 – 937
- ZGB 937 Abs. 1 (in Bezug auf Rechtsschutz an Grundstücken)
Funktion
- Besondere Legitimationszuweisung für gewisse Angriffs- und Verteidigungsmittel
Massnahmen-Legitimationen
- Allgemein
- Vermutung des Rechts für eine Klage aus dem Besitze nur für denjenigen, der Grundbuch eingetragen ist
- Grundbucheintrag
- Tatsächliche Gewalt am Grundstück
- Besitzesschutzklagen stehen jeder Person zu, welche die effektive Gewalt am Grundstück ausübt (vgl. auch ZGB 937 Abs. 2)