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Grundbuchrecht

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Unterscheidung Verpflichtungsgeschäft + Verfügungsgeschäft

Rechtsgebiet:
Grundbuchrecht
Stichworte:
Grundbuchrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Dem Kausalitätsprinzip liegt folgende Unterscheidung zugrunde:

Verpflichtungsgeschäft

Definition

  • Verpflichtungsgeschäft   =         Verpflichtung des Grundeigentümers zum rechtsgeschäftlichen Eigentumsübertragungsvorgang bzw. Einräumung eines beschränkten dinglichen Rechts und der Gegenpartei zur Erbringung der Gegenleistung (causa)

Anwendungsbeispiele

  • Grundstückkauf
  • Grundstückschenkung
  • Dienstbarkeit
  • Grundlast
  • Grundpfandrecht

Verfügungsgeschäft

Definition

  • Verfügungsgeschäft   =         Grundbuchanmeldung zur Eigentumsübertragung bzw. zur Eintragung eines beschränkten dinglichen Rechts

Anwendungsbeispiele

  • Grundbuchanmeldung für die Eintragung von Eigentum oder eines beschränkten dinglichen Rechts

Literatur

  • REY HEINZ, Die Grundlagen des Sachenrechts und das Eigentum, Grundriss des schweizerischen Sachenrechts, Band I, Bern 1991, Rz 347 ff.

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