Dem Kausalitätsprinzip liegt folgende Unterscheidung zugrunde:
Verpflichtungsgeschäft
Definition
- Verpflichtungsgeschäft = Verpflichtung des Grundeigentümers zum rechtsgeschäftlichen Eigentumsübertragungsvorgang bzw. Einräumung eines beschränkten dinglichen Rechts und der Gegenpartei zur Erbringung der Gegenleistung (causa)
Anwendungsbeispiele
- Grundstückkauf
- Grundstückschenkung
- Dienstbarkeit
- Grundlast
- Grundpfandrecht
Verfügungsgeschäft
Definition
- Verfügungsgeschäft = Grundbuchanmeldung zur Eigentumsübertragung bzw. zur Eintragung eines beschränkten dinglichen Rechts
Anwendungsbeispiele
- Grundbuchanmeldung für die Eintragung von Eigentum oder eines beschränkten dinglichen Rechts
Literatur
- REY HEINZ, Die Grundlagen des Sachenrechts und das Eigentum, Grundriss des schweizerischen Sachenrechts, Band I, Bern 1991, Rz 347 ff.
Judikatur
Weiterführende Informationen
- Allgemein
- Verpflichtungsgeschäft bei Immobilien
- Verfügungsgeschäft bei Immobilien
- Immobilien Kaufen + Verkaufen (Seite 11) | immobilien-kaufen.ch