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Grundbuchrecht

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Löschung zweifelsfrei bedeutungsloser Einträge

Rechtsgebiet:
Grundbuchrecht
Stichworte:
Grundbuchrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Löschung zweifelsfrei bedeutungsloser Einträge charakterisiert sich wie folgt:

Begriff

  • Zweifelsfrei bedeutungsloser Eintrag         =   Eintrag, der zweifellos keine Bedeutung mehr hat

Grundlage

Abgrenzung

Funktion des Rechtsbehelfs

  • Entlastung des Grundbuchs von bedeutungslos gewordenen Einträgen
  • Vermeidung unnötiger (Grundbuchberichtigungs-)Klagen, die für den Belasteten zeitaufwändig und kostenintensiv sind und die Gerichte (unnötig) belasten

Tatbestand

  • Eintragungen i.w.S., d.h. einschliesslich Anmerkungen und Vormerkungen

Voraussetzungen

  • Anwendungsfälle (abschliessende Aufzählung)
    • Befristung des Eintrags i.w.S. und Bedeutungsverlust infolge Zeitablaufs
    • Unübertragbares und unvererbliches Recht und Tod des Berechtigten
    • Fehlende örtliche Betroffenheit des Grundstücks
    • Recht an untergegangenem Grundstück
  • Grundbuchverwalter-Beurteilung
    • Der Grundbuchverwalter muss davon überzeugt sein (zweifellos), dass das eingetragene Recht bedeutungslos ist
    • Es muss sich um einen klaren Fall von Bedeutungslosigkeit handeln (Erfordernis der Eindeutigkeit)
    • Offenkundiger Untergang

Zuständigkeit

  • Grundbuchverwalter

Verfahren

  • Vornahme von Amtes wegen
  • Denkbarer Anstoss
    • Eigeninitiative (bei Feststellung bzw. bei nächstem Blattkontakt)
    • Antrag des belasteten Grundeigentümers
    • Hinweis eines Dritten
  • Ablehnung der Löschung
    • Vorgehen des Grundbuchamts bei Vorliegen eines formellen Löschungsantrags
      • Beurteilung von Tatbestand und Voraussetzungen durch das Grundbuchamt
      • Negativentscheid
      • Erlass einer Abweisungsverfügung
    • Rechte des Antragstellers
  • Löschung
    • Vorgehen des Grundbuchamts
      • Löschung im Grundbuch
      • Anzeige nach ZGB 969 an den Berechtigten
    • Rechte des Berechtigten
      • Keine Beschwerdemöglichkeit (vgl. ZGB 956 Abs. 3) und auch keine Einspruchsmöglichkeit
      • Einzige Option des Berechtigten, falls der Ansicht ist, der Eintrag i.w.S. sei zu Unrecht gelöscht worden

Literatur

  • HÜRLIMANN-KAUP BETTINA, Neuerung im Dienstbarkeitsrecht, in: SCHMID JÖRG (Hrsg.), Die Dienstbarkeiten und das neue Schuldbriefrecht, Einblick in die Revision des Immobiliarsachenrechts – Les servitudes et les cédules hypothécaires à la lumière des nouvelles dispositions du Code civil .., Zürich/Basel/Genf 2012, S. 25 ff.
  • SCHÖBI FELIX, Zum Verfügungscharakter von Eintragungen und Löschungen im Grundbuch, (BGE 12/ III 195 ff.), in: recht 2002, S. 37 ff.

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