Begriff
- Eintragungsprinzip = Obliegenheit der Eintragung für die Entstehung und Übertragung dinglicher Rechte an Immobilien im Register (Grundbuch, ev. Übergangsregister)
Bedeutung
- Das Eintragungsprinzip ist von eminenter Wichtigkeit für die Rechtssicherheit und Klarheit im Grundstücksverkehr.