Einleitung
Für die Führung eines Registers und dessen Wirkungsentfaltung sind Einträge erforderlich.
Folgende Elemente sollen Klarheit über das Eintragungsprinzip als Teil des Publizitätsprinzips schaffen:
Literatur
- MEIER-HAYOZ ARTHUR, Berner Kommentar zum ZGB, Syst. Teil N 72
- ZOBL DIETER, Grundbuchrecht, 2. Auflage, Zürich 2004, § 11