Begriff
- Alterspriorität = Rangordnung bei mehreren kollidierenden beschränkten dinglichen Rechten und Vormerkungen persönlicher Rechte, dass das früher errichtete Recht dem späteren grundsätzlich im Range der dinglichen Sicherheit vorgeht (prior tempore, potior iure)
Bedeutung
- Das Altersprioritätsprinzip ist von besonderer Wichtigkeit, insbesondere für die Wert- und Verwertungsrechte des Berechtigten
- Grundlagen
- Versplitterte Legiferierung
- ZGB 972 Abs. 1
- ZGB 813 Abs. 2
- ZGB 893 Abs. 2