Das Grundbuchamt ist diejenige kantonale Behörde, welcher die Anlage und die Führung des Grundbuches für die in ihrem Amtskreis gelegenen Grundstücke obliegt.
Informationen zum Immobiliarsachenrecht und zum Grundbuchrecht in der Schweiz
Das Grundbuchamt ist diejenige kantonale Behörde, welcher die Anlage und die Führung des Grundbuches für die in ihrem Amtskreis gelegenen Grundstücke obliegt.