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Grundbuchrecht

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Organisation

Rechtsgebiet:
Grundbuchrecht
Stichworte:
Grundbuchrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Objektive Organisation

Die Grundbuchvermessung erstreckt sich auf folgende Bereiche:

  • Gebiet
    • Grundsatz
      • Ganzes Gebiet der Eidgenossenschaft
    • Ausnahmen
      • Seeflächen
      • Teile des Hochgebirges, für welches eine Vermessung vom Bund nicht ausdrücklich angeordnet wurde
  • Umfang der Vermessung
    • Triangulation IV: Ordnung
    • Parzellarvermessung
      • Basierend auf instruktionsgemässe und rechtsgültige Vermarkung der Hoheits- und Eigentumsgrenzen
      • Vermarkung   =         Grenzfeststellung und Setzen von Grenzzeichen
    • Übersichtsplan
    • Nachführung der Vermessungswerke

Subjektive Organisation

Die Durchführung der Grundbuchvermessung obliegt den Kantonen:

  • Vergabe
    • nur an Inhaber des eidg. Patentes für Ingenieurgeometer und an qualifizierte Vermessungsfachleute
  • Vermessungsaufsicht
    • Leitung durch Ingenieurgeometer
  • Oberaufsicht
    • Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), Eidg. Vermessungsdirektion (V+D)

Literatur

  • HORNER GEORGES., Der Vermessungsvertrag, Diss. Zürich 1997, 158 S.
  • HUSER MEINRAD, Geo-Informationsrecht – Rechtlicher Rahmen für Geographische Informationssysteme, Zürich 2005

    Kontakt

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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