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Grundbuchrecht

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Grundbuchvermessung

Rechtsgebiet:
Grundbuchrecht
Stichworte:
Grundbuchrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bei der Grundbuchvermessung ist in Bezug auf die Grundbuchführung folgendes wesentlich:

Grundbuchplan

  • Grundbuchplan   =         ein aufgrund der Daten der amtlichen Vermessung erstellter analoger oder digitaler graphischer Auszug, der als Grundbuch-Bestandteil abgrenzt
    • Liegenschaften
    • flächenmässig ausgeschiedene selbständige und dauernde Rechte
    • Bergwerke

Grundlage

Erstvermessung

  • Erstvermessung   =         Bestandesaufnahme der Grundstücksgrenzen auf Basis der verbalen (Längen- und Breitenbeschreibungen, meistens in Fussangaben, in den ehemaligen Grundprotokollen), durch den Geometer-Ingenieur mittels Anknüpfung an die schweizerische Landesvermessung (ursprünglich auf Basis des Triangulationssystems) und deren Fixpunkte sowie heute unter Berücksichtigung der Georeferenzdaten bzw. des GPS (Global Positioning System)

Revisionsvermessung

  • Revisionsvermessung   =         sporadische allgemeine oder aus konkretem Anlass erfolgende Aktualisierungsvermessung, die angesichts der immer genauer werdenden technischen Vermessungsvoraussetzungen immer genauer werden, unter Zustellung der Flächenkarten mit den aktualisierten Flächenmasse

Mutationen

  • Mutationstabelle und Mutationsplan   =   öffentliche Urkunde (im Sinne von ZGB 9) mit den Flächenberechnungen der betroffenen Grundstücke im IST- und SOLL-Bestand (Mutationstabelle) sowie Eintragung der Grenzen (bisherige Grenzen in schwarz und geplante neue Grenzen in rot) (Mutationsplan)
  • Mutationsmotive
    • Parzellierungen
      • Abparzellierung bzw. Neuparzellierung
        • zur Bildung eines neuen, eigenständigen Grundstücks (zB Baulandparzelle) und ev. Verkauf an einen Dritten
      • Abtrennung und Vereinigung
        • zur Abtretung an den Nachbarn zur Vereinigung mit dessen Grundstück
    • Vereinigung bestehender Grundstücke (Zusammenlegung)
      • Zwei oder mehrere Grundstücke werden zusammengeführt und die dazwischen liegenden Grenzen aufgehoben
      • zB für optimalere Grundstücksbildung, Ausnützungserhöhung uam
    • Grenzbereinigung
      • zB Tausch von Grundstückteilen durch Grenzbereinigung
    • Baulandumlegung
    • Gebietssanierung
    • Güterzusammenlegung
    • Quartierplanverfahren (umfangreicheres, speziell ausgestaltetes Verfahren)
      • =   Verfahren für die optimalere Grundstücksbildung und Feinerschliessung zur Optimierung einer zonengemässen Überbauung
  • Vollzugsvoraussetzungen
    • Grundlage
    • Voraussetzungen für Parzellierung oder Vereinigung von Liegenschaften
      • Vorlage der Mutationsurkunde (Mutationstabelle und Mutationsplan)
      • Unterzeichnung durch den zuständigen im Register eingetragenen Geometer-Ingenieur

Literatur

  • AMANN RICHARD / CAROSIO ALESSANDRO / ULRICH WERNER, Konsequenzen der neuen Landesvermessung 995 (LV95) für die Amtliche Vermessung (AV), VPK 1996, S. 66 ff.
  • HUSER MEINRAD, Geodaten im Spannungsfeld von Grundbuch, Vermessung und GIS, ZBGR 83/2002, S. 65 ff.
  • HUSER MEINRAD, Grundzüge des Geoinformationsgesetzes (GeoIG), AJP 2010, S. 143 ff.
  • HUSER MEINRAD, Geo-Informationsrecht – Rechtlicher Rahmen für Geographische Informationssysteme, Zürich 2005, S. 49
  • KETTIGER DANIEL, Das neue Geoinformationsrecht: Gesamtkodifikation des Rechts der raumbezogenen Daten, Jusletter vom 29. Oktober 2008.
  • KETTIGER DANIEL, Die amtliche Vermessung im Geltungsbereich des Binnenmarktgesetzes, recht 2010, S. 30 ff.
  • TSCHÜMPERLIN PAUL, Grenze und Grenzstreitigkeiten im Sachenrecht, Diss. Freiburg 1984
  • WICKI FRIDOLIN, Neue Geoinformationsgesetzgebung – Konsequenzen für die Praxis, Geomatik Schweiz 2008, S. 308 ff.
  • WIGET ADRIAN ET AL., Das Landesvermessungswerk 1995 (LVW95), Geomatik Schweiz 2011, S. 270 ff.

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