Beim FORMELLEN GRUNDBUCHRECHT handelt es sich um Organisationsrecht, welches die Rechtsbeziehungen unter gleichgeordneten Rechtssubjekten zum Gegenstand hat.
Das FORMELLE GRUNDBUCHRECHT bezieht sich auch auf Amtshandlungen des Grundbuchamtes, wie:
- Eintragungen dinglicher Rechte im Grundbuch
- Löschungen dinglicher Rechte im Grundbuch
- Ausstellung eines Grundbuchauszuges
- etc.