Der Erwerb, Übergang und Untergang dinglicher Rechte an Immobilien ist regelmässig mit Grundbuchvorgängen verbunden.
Wie hievor dargestellt, basiert die Idee der Begründung und Übertragung dinglicher Rechte an Grundstücken durch die Einschreibung in ein staatliches Register, das „Grundbuch“, zu bewerkstelligen. Dieses „Grundbuchsystem“ folgt, damit es klar, verständlich und verlässlich ist, verschiedenen Prinzipien wie
- Eintragungsprinzip
- Altersprioritätsprinzip
- Publizitätsprinzip
- Kausalitätsprinzip
- Spezialitätsprinzip
- Typengebundenheit + Typenfixierung
- Akzessionsprinzip
Nur ein korrekt, vollständig und sorgfältig geführtes Grundbuch schafft das Vertrauen für den Rechtsverkehr durch die in- und ausländischen Investoren bei Direktinvestitionen.