Es gibt folgende Rechtsnaturbereiche:
Grundbuchrecht
- Allgemein
- Spezialgebiet mit stark technischer Ausgestaltung
- Materielles Grundbuchrecht
- Allgemeine Rechtsgrundsätze des 4. Teils des ZGB (Prinzipien für das Immobiliarsachenrecht)
- Wirkungen des Grundbuches und seiner Eintragungen i.w.S.
- Formelles Grundbuchrecht
- Organisationsrecht, zwischen Rechtsteilnehmern und Staat
- Freiwillige (nichtstreitige) Gerichtsbarkeit, für die Begründung, Änderung oder Aufhebung von Privatrechten bzw. zur Erhebung und Feststellung von Sachverhalten, auf einseitigen Antrag von Privatpersonen
Grundbuch
- Informationssystem
- Publizitätssystem im Immobilienrecht