Begriff
- Publizitätsprinzip (auch: Prinzip des öffentlichen Glaubens) = Gutgläubiger Dritter darf sich auf einen (unrichtigen) Grundbucheintrag verlassen können
Bedeutung
- Selten unmittelbare Wichtigkeit des Prinzips, v.a. bei falschem Grundbucheintrag, infolge unsorgfältiger Registerführung
- Mittelbare, aber regelmässig besondere Wichtigkeit des Prinzips für die Gewährleistung der Verkehrssicherheit und das Vertrauen ins Immobilienwesen
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